Politik

Wenn Radikalisierung in Gewalt umschlägt

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“Der III. Weg” verzichtet auf offene Gewaltaufrufe. Bedrohlich tritt die Partei dennoch auf. Die Behörden in Sachsen sehen offenbar keine Handhabe.

Neonazis der Kleinpartei “Der III. Weg” beim Aufmarsch am 1. Mai in Plauen.

Rund 24 Stunden brauchte das Landratsamt des Vogtlandkreises, um die Frage zu beantworten: Wie gefährlich ist die Partei „Der III. Weg“? Sie war am 1. Mai in Plauen aufmarschiert – in uniformen beige-braunen T-Shirts, Aufdruck „National revolutionär sozialistisch“. Dazu Signalfackeln, Trommeln und Fahnen. Einen Satz schickte die Behörde schließlich auf die Tagesspiegel-Frage zurück: „Neonazistisches und rechtsradikales Gedankengut haben keinen Platz im Vogtland.“

Wenn es mal so einfach wäre: Denn als bedrohlich empfanden viele die Bilder und Videos aus Plauen, Hochburg der neonazistischen Kleinpartei. „Verstörend und erschreckend“ nannte sie der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster. Sachsens SPD-Generalsekretär Henning Homann sagte: „Aufmärsche im SA-Stil dürfen und werden wir nicht dulden.“ Die Linken-Landtagsabgeordnete Juliane Nagel sprach von „einem Auftritt in NS-Reinform“. Die Neonazis seien „quasi in Uniform“ marschiert, hätten in Reden Migranten und Politiker bedroht. „Das hätte verhindert werden müssen.“


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Das haben die Behörden nicht. Zwar waren die Trommeln und Signalfackeln im Auflagenbescheid zahlenmäßig begrenzt worden. Doch sogar einen Galgen durften die Neonazis mitbringen, an dem sie eine EU-Fahne aufknüpften. In einem Interview für den Parteikanal „Fraktur gesprochen“ hatte der Partei-Anführer Tony Gentsch im Vorfeld des Aufmarschs erklärt, es habe in der letzten Zeit „keinerlei Probleme“ mit den Behörden gegeben. Gentsch verwies dabei auf eine Kundgebung des „III. Wegs“ am 1. September vergangenen Jahres, auf der die Parole „Die Lösung heißt Nationalsozialismus“ straffrei geblieben war.

„Ein Gewaltbereitschaft vermittelnder Einschüchterungseffekt“ wurde vom Landratsamt als zuständiger Versammlungsbehörde nach der Demonstration am 1. Mai verneint. Es sei „keine Anlehnung an aktuelle oder historische Uniformen ersichtlich“ gewesen, ergänzte Sachsens Polizei. Es sei deshalb auch nicht gegen das Uniformverbot verstoßen worden.

Im Juni 2018 hatten Behörden in Dresden anders argumentiert. Damals protestierten Gymnasiasten in weißen und blauen Kitteln gegen Pegida – sie wollten das Phänomen der fremdenfeindlichen Bewegung „erforschen“. Das wurde ihnen untersagt, weil die uniformähnliche Bekleidung belege, dass es sich nicht um eine spontane Zusammenkunft der Schüler handle.

„Der III. Weg“ versteht es zumindest in den offiziellen Bekundungen, auf offene Gewaltaufrufe zu verzichten und vermeidet, Gewalttaten offen zu befürworten. Letztlich auch aus taktischen Motiven, wie in Sicherheitskreisen vermutet wird. Zur Gewalt ermuntert fühlen dürften sich von den martialischen Auftritten dennoch viele der Anhänger. Zumal nach Einschätzung der Behörden von der Partei eine hohe extremistische Intensität und damit auch ein grundsätzliches Gefährdungspotenzial ausgeht.

Wohin eine solche Radikalisierung führen kann, war in Sachsen etwa in Freital zu beobachten. Aus Anti-Asyl-Protesten entstand 2015 eine Bürgerwehr, letztendlich dann die rechtsterroristische „Gruppe Freital“. Auch „Der III. Weg initiiert „nationale Streifen“, unter anderem in Plauen – faktisch handelt es sich auch dabei um Bürgerwehren.

Einer im März veröffentlichten Statistik der Opferberatung zufolge stieg die Zahl rechter Gewalttaten in Sachsen binnen eines Jahres um 38 Prozent, von 229 Gewalttaten im Jahr 2017 auf 317 Gewalttaten 2018. „So bitter es auch ist, in Sachsen gehören rechte und rassistische Gewalt zur Lebensrealität“, sagte Integrationsministerin Petra Köpping (SPD) dazu. „Es gibt keinen Grund, dies zu beschönigen.“

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