Politik

AfD muss Kandidatenliste von 61 auf 18 Kandidaten kürzen

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Die AfD muss ihre Kandidatenliste für die Landtagswahl eindampfen – das entschied der Landeswahlausschuss in Sachsen. Der Grund: formale Unstimmigkeiten.

Teilnehmer des Landesparteitages der sächsischen AfD.

Die AfD hat rund zwei Monate vor der Landtagswahl in Sachsen einen herben Rückschlag erlitten: Wegen Unstimmigkeiten bei der Zusammenstellung für die Kandidatenliste zur Landtagswahl muss die AfD die Liste von 61 Kandidaten auf 18 kürzen. Das entschied der Landeswahlausschuss in Sachsen am Freitag.

Die AfD steht derzeit in Umfragen zwischen 24 und 26 Prozent und liefert sich ein Kopf-an-Kopf-Rennen mit der CDU. In der Landespartei waren sie in den vergangenen Wochen deshalb sehr guter Stimmung. Die Entscheidung des Landeswahlausschusses dürfte die Euphorie massiv dämpfen.


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Das Problem ist unter anderem, dass die AfD die Liste mit 61 Plätzen an zwei unterschiedlichen Parteitagen im Februar und März aufstellte und dabei laut “Freie Presse” unterschiedliche Wahlverfahren verwendete. Zulässig ist die Liste jetzt nach Ansicht des Landeswahlausschusses nur von Platz 1 bis 18 – dieser Teil war bei dem ersten Termin aufgestellt worden.

Nun könnte die AfD mit deutlich weniger Abgeordneten in den Landtag einziehen, als ihr nach dem Wahlergebnis zustehen. Der sächsische Landtag besteht in der Regel aus 120 Abgeordneten – aktuell sind es wegen Überhangmandaten 126. Der AfD würden nach den aktuellen Umfrageergebnissen gut 30 Sitze bekommen. Diese könnte sie dann aber nicht alle besetzen – außer sie holt eine große Zahl an Direktmandaten.

Allerdings treten die ersten 18 Listenkandidaten auch alle als Direktkandidaten an, so dass der AfD bei diesen Personen Direktmandate nichts nützen würden. Auf Platz 1 der Landesliste steht der Landesvorsitzende Jörg Urban, auf Platz 2 der Landesgeneralsekretär Jan Zwerg und auf Platz 5 der Polizeioberkommissar Sebastian Wippel, der unter anderem als Oberbürgermeisterkandidat in Görlitz angetreten war.

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