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Staatengemeinschaft billigt Migrationspakt

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Vertreter von mehr als 150 Staaten haben in Marokko den UN-Migrationspakt angenommen. Er soll bei der geordneten Migration helfen, ist aber nicht bindend.

Die Logos der Vereinten Nationen und des Migrationspakts

In Marokko hat die internationale Staatengemeinschaft am Montagvormittag den zuletzt heftig diskutierten UN-Migrationspakt formell gebilligt. Zuvor hatte UN-Generalsekretär António Guterres in Marrakesch das Gipfeltreffen von Staats- und Regierungschefs zur Verabschiedung des Pakts eröffnet. Vertreter aus mehr als 150 Staaten, unter ihnen zahlreiche Staats- und Regierungschefs, sind zu der zweitägigen Konferenz in die marokkanischen Stadt gekommen. Für Deutschland nimmt Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) teil. Am Vormittag wurde der von 192 Nationen ausgehandelte Text per Akklamation angenommen. Mehrere Nationen hatten ihre Unterstützung für den völkerrechtlich nicht bindenden Handlungsrahmen in den vergangenen Wochen allerdings zurückgezogen und nehmen nicht an dem Gipfel teil. Lesen Sie hier, was im Migrationspakt steht – und was das Dokument nicht behandelt.

Die UN-Sonderbeauftragte für internationale Migration, Louise Arbour, erklärte, der Migrationspakt bekräftige die in der UN-Charta verankerten Werte und Prinzipien. Die Umsetzung werde unwiderruflich die Art und Weise ändern, mit der die Weltgemeinschaft menschliche Mobilität manage. Erklärtes Ziel des Pakts ist es, lebensgefährliche und chaotische Migration durch internationale Kooperation zu verhindern.

An der Erarbeitung des Migrationspakts waren außer den USA alle UN-Mitgliedsstaaten beteiligt. Seit Abschluss der Verhandlungen im Juli haben mehrere Regierungen ihre Unterstützung für den Pakt zurückgezogen, unter ihnen Österreich, Polen, Tschechien und Ungarn. Deutschland steht unverändert hinter dem Migrationspakt.

Sieben Leitprinzipien und 23 Ziele sollen eine sichere, geordnete und reguläre Migration gewährleisten, wie es im vollen Titel des Dokuments heißt. Zu den Zielen gehören die Beseitigung von Fluchtursachen, integriertes Grenzmanagement, die Bekämpfung von Schleusern und Menschenhandel, bessere Zusammenarbeit bei der Rückkehr von Migranten in ihre Heimatländer und die Eröffnung legaler Möglichkeiten zur Einwanderung. Ob und wie diese Ziele umgesetzt werden, ist alleine den Nationalstaaten überlassen.
Nach jüngsten Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO wird die Zahl der Migranten weltweit auf 277 Millionen geschätzt. Unter ihnen sind auch drei Millionen Deutsche, die im Ausland leben.


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Mit der Lage von Flüchtlingen hat der Migrationspakt nicht unmittelbar zu tun. Diese genießen anders als Migranten nach der Genfer Flüchtlingskonvention und dem Protokoll von 1967 besonderen Schutz. Parallel zum Migrationspakt wird auch ein Flüchtlingspakt erarbeitet, der Mitte Dezember von der Vollversammlung beschlossen werden soll. Auch er ist völkerrechtlich nicht verbindlich. (dpa, AFP)

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